Mit Annahme des Polizeigesetzes durch das Aargauer Stimmvolk am 21.05.2006 ging die Verantwortung für die lokale Sicherheit auf die Gemeinden über. Den Gemeinden stand es frei, sich für die Bildung einer eigenen Regionalpolizei oder den Einkauf von Leistungen der Kantonspolizei zu entscheiden.
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