StartseiteAufgabengebietAufgabenteilung PolG

Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich

Mit Annahme des Polizeigesetzes durch das Aargauer Stimmvolk am 21.05.2006 ging die Verantwortung für die lokale Sicherheit auf die Gemeinden über. Den Gemeinden stand es frei, sich für die Bildung einer eigenen Regionalpolizei oder den Einkauf von Leistungen der Kantonspolizei zu entscheiden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Dekret zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom 6. Dezember 2005 [18 KB] und das Polizeigesetz [62 KB] bestimmen die Aufgaben der Regionalpolizei und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zur Kantonspolizei.

TeamVertragsgemeindenEntstehung Struktur POFEditorial