Grundlagen der Polizei Oberes Fricktal
Unsere Gesellschaft befindet sich in stetem Wandel. Veränderungen machen auch vor der Polizei nicht halt und veranlassten zur Erneuerung ihrer Rechtsgrundlagen. Das neue aargauische Polizeigesetz [62 KB]
wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 angenommen. Es legt die polizeilichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden fest. Den Gemeinden ist eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten übertragen. Die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden ist aus dem Polizeidekret [18 KB]
ersichtlich.
Neu ist auch, dass die Gemeinden die polizeilichen Dienstleistungen während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr gewährleisten müssen. Diese durchgehende Dienstbereitschaft bedarf eines Minimums an Polizeikräften. Keine der Gemeinden des oberen Fricktals verfügt für sich allein über die notwendigen Ressourcen. Deshalb haben 27 Gemeinden (link zur Karte mit POF-Gemeinden) gemeinsam geprüft, ob der Aufbau einer eigenen Regionalpolizei oder der ebenfalls mögliche Einkauf dieser Dienstleistung beim Kanton zu bevorzugen sei.
Auf Grund der Detailabklärungen einigten sich die Gemeinderäte darauf, die Polizeiaufgaben mit einer eigenen Regionalpolizei zu erfüllen. Massgebend für diesen Entscheid waren sowohl finanzielle Gründe als auch der Wille der Kommunalbehörden zur direkten Einflussnahme auf die in ihrem Auftrag auszuführende polizeiliche Tätigkeit. Die Einzelheiten dieser Zusammenarbeit sind in einem Vertrag geregelt, dem alle Gemeindeversammlungen zugestimmt haben. Er enthält nicht nur den Kostenverteiler sondern auch die Pflichten des Führungsausschusses unter Leitung der Standortgemeinde Frick und des Behördenausschusses, in dem alle Vertragspartner mit einem Gemeinderatsmitglied vertreten sind.
Die Polizei Oberes Fricktal hat ihren operativen Betrieb am 1. Januar 2007 mit dem Inkraftteten des neuen Polizeigesetzes aufgenommen.
|